Der Kanton geht von einem absoluten Landwert von Fr. 1'000.00/m2 aus. Die Gesuchgegner haben dagegen ursprünglich in diesem Ansatz nur den relativen Landpreis gesehen. An der Verhandlung vom 29. September 2021 war dann aber nur noch die Rede von einem absoluten Landwert (nach Abbruch der bestehenden Liegenschaften) von Fr. 1'500.00/m2 (Erw. 6.2.1. letzter Absatz).