Die Gesuchgegner bestreiten zwar nicht, dass der Preis nach der statistischen Methode festzusetzen sei. Sie bemängeln aber, dass die Vergleichsobjekte nicht offengelegt worden seien. In Q. sei erschlossenes Bauland nicht für Fr. 1'000.00/m2 erhältlich bzw. in letzter Zeit für Land in vergleichbarer Lage bezahlt worden. Für die innerhalb der Baulinie liegenden Abtretungsflächen sei ein relativierter Preis von Fr. 1'000.00/m2 zu bezahlen (Duplik S. 3).