Gemäss Gesuchsteller hätte das Begehren im Projektbewilligungsverfahren vorgetragen werden müssen. Darauf sei nicht mehr einzutreten. Im Übrigen sei auf den Vorplätzen der Streitliegenschaften kein Installationsplatz vorgesehen. Die Vorplätze würden für die Führung der Fussgänger während der Bauzeit sowie für das Verlegen von Werkleitungen gebraucht (Stellungnahme vom 26. November 2021).