G.3. Der Gesuchsteller nahm mit Eingabe vom 23. März 2022 Stellung zu den Amtsberichten. Die Gesuchgegner liessen sich nicht vernehmen. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist teilte das Gericht den Parteien mit Schreiben vom 29. März 2022 mit, dass der Fall an einer abschliessenden internen Beratung ohne Parteibeteiligung entschieden werde. Dem Vertreter der Gesuchgegner wurde bei dieser Gelegenheit noch die Eingabe des Gesuchstellers vom 23. März 2022 zur Kenntnis gebracht. H. Das Gericht hat den Fall an der Sitzung vom 25. Mai 2022 abschliessend beraten und das vorliegende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: