G.1. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 teilte das Gericht den Parteien mit, dass der Einigungsversuch gescheitert sei. Es würden nun, wie angekündigt (Protokoll S. 12; Schreiben vom 6. Oktober 2021), die rechtlichen Rahmenbedingungen zu den Parkiermöglichkeiten auf den Vorplätzen der Streitliegenschaften abgeklärt. Mit je einem Schreiben vom 1. Dezember 2021 ersuchte das Gericht den Stadtrat Q. und die Abteilung für Baubewilligungen des BVU um Amtsberichte zur Bewilligungsfähigkeit der umstrittenen Parkplatznutzung auf den Parzellen ccc und ddd. -5-