Dem Schreiben vom 6. Oktober 2021 wurde auf Wunsch des Vertreters der Gesuchgegner (Schreiben vom 4. Oktober 2021) eine Aufstellung der Zahlen, die als Grundlage der Berechnung des Medianwerts gedient hatten (= anonymisierte Übersicht der Baulandpreise [E.2.]), beigelegt. F.2. Der Gesuchsteller akzeptierte den Vergleichsvorschlag (Eingang Zustimmung am 1. November 2021). Der Gesuchgegner 1 lehnte den Vorschlag innert verlängerter Frist ab. Der Gesuchgegner 2 liess sich nicht vernehmen (Schreiben des Vertreters vom 16. November 2021).