2. Der Rechtserwerb sei gemäss Entwürfen der Enteignungsverträge (Beilage) zu genehmigen. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen" D.4. Der Vertreter der Gesuchgegner liess sich am 5. Januar 2021 zur Stellungnahme des Gesuchstellers vernehmen. Darauf antwortete dieser mit Eingabe vom 20. Januar 2021. Beide Seiten hielten unverändert an den jeweiligen, ursprünglichen Begehren fest. Die Eingabe des Gesuchstellers vom 20. Januar 2021 wurde der Gegenseite am 22. Januar 2021 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen.