D.1. Vom Lärmsanierungsprojekt ist u.a. die Parzelle ccc (im Halte von 577 m2), aufgeteilt in die Miteigentumsanteile aaa und bbb, beide im Eigentum von A., betroffen. Eine Teilfläche von ca. 30 m2 soll abgetreten und eine Teilfläche von ca. 60 m2 vorübergehend beansprucht werden. Ebenso ist die benachbarte Parzelle ddd (im Halte von 565 m2) im Eigentum von B. vom Projekt betroffen. Auch dort soll eine Teilfläche von ca. 30 m2 abgetreten und eine Teilfläche von ca. 150 m2 vorübergehend beansprucht werden. Beide Grundeigentümer haben den jeweiligen, vom Kanton ausgearbeiteten Enteignungsvertrag nicht unterzeichnet.