7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die abzutretenden Flächen mit Fr. 250.00/m2 (Erw. 6.2.5.) und dem Gesuchgegner 1 aus Vertrauensschutzgründen die Beschränkung der Parkiermöglichkeiten auf der Parzelle ccc mit Fr. 10'000.00 (Erw. 6.3.8.) zu entschädigen sind. Die Forderungen auf Umgestaltung der Treppe (Erw. 6.5.2.) und auf Ersatz der vor- - 25 - prozessualen Anwaltskosten sind abzuweisen (6.5.3.3.). Die vorübergehende Beanspruchung von Teilflächen der Vorplätze ist nicht zu entschädigen (Erw. 4.2.)