Unter dem Titel "vorprozessuale Bemühungen" seien die bisher aufgelaufenen Anwaltskosten von insgesamt Fr. 5'249.90 (3 Rechnungen an A. vom Oktober 2016 bis Oktober 2019 [Beilagen zum Entschädigungsbegehren]) - 24 - zu entschädigen. Diese Forderung sei weder übersetzt noch missbräuchlich (Entschädigungsbegehren S. 7).