Der zweite Schrägparkplatz wäre heute nicht bewilligungsfähig, weil das Zu- und Wegfahren im rechts-rechts-Regime nicht möglich wäre. Die Regeln betreffend Wenden und Rückwärtsfahren wurden zudem gemäss Amtsbericht des BVU per 1. Januar 2016 noch verschärft. Das Verkehrsaufkommen auf der X-Strasse hat sich seit dem Bau des Hauses auf der Parzelle ccc im Jahr 1929 (Beilage 4 zum Amtsbericht der Stadt Q.) massiv erhöht. Die Sicherheitsbedürfnisse haben sich entsprechend verändert.