6.3.7.4. Zu prüfen ist, ob über den einen bewilligungsfähigen Parkplatz hinaus weitere bisher genutzte Parkplätze formell oder materiell rechtmässig entstanden sind. Wie gesehen (Erw. 6.3.6.2.), gibt es für die Parkplätze auf der Parzelle ccc keine formell rechtskräftigen Bewilligungen. Materiell rechtmässig wären die Parkplätze, wenn sie den bei ihrer Erstellung geltenden Bauvorschriften entsprochen hätten oder wenn sie infolge Anpassung der Vorschriften später rechtmässig geworden wären (Baugesetzkommentar § 68 N 12).