6.3.6.2. Die Vorbringen des Rechtsvertreters betreffend Verschlechterung der Parkiersituation beziehen sich nur auf die Parzelle ccc (Erw. 6.3.1.). Die darauf markierten Schrägparkplätze (Protokoll S. 3) wurden nie bewilligt; sie wären aus Verkehrssicherheitsgründen (Konflikt mit der offenbar geduldeten Fussgängernutzung [an das "Aargauer Trottoir" auf den Streitparzellen schliesst sich stadtauswärts ein weiterführendes ausgebautes Trottoir an], Beanspruchung des Strassenraums mit bei Schrägparkierung unvermeidlichen Rückfahrmanövern) auch nicht bewilligungsfähig. Ursprünglich hatte die Liegenschaft eine Garage, deren Zufahrt und Vorplatz gemäss Stadtrat Q.