Die Bauherrschaft wurde aber verpflichtet, die Parkplätze neu gemäss beigefügtem Plan zu markieren. Das bevorstehende Strassenausbauprojekt des Kantons wurde in der Bewilligung bereits berücksichtigt (Zustimmung zum Baugesuch Nr. BVUAFB.11.1461-1 vom 30. August 2011, die zum integrierten Bestandteil der Baubewilligung vom 19. September 2011 erklärt wurde). In Bezug auf die Parzelle ccc gibt es gemäss Stadtrat keine weiteren Baubewilligungen hinsichtlich Parkfeldern.