6.2.4. Massgebend für die Ermittlung des absoluten Landwerts sind grundsätzlich die Zahlen von Handänderungen der letzten beiden Jahre vor dem Entscheidzeitpunkt. Der Zeitraum kann bei Bedarf etwas ausgedehnt werden (Erw. 5.3.). Entscheiddatum ist der 25. Mai 2022. Es wird auf die bereits an der Verhandlung vom 29. September 2021 vorgestellten Zahlen abgestellt, nachdem eine eigene Zusatzrecherche im Grundbuch für den Zeitraum bis - 14 - zum Entscheiddatum keine weiteren, für die Preisbildung relevanten Handänderungen, zutage gefördert hat.