An der Verhandlung vom 29. September 2021 argumentierten die Gesuchgegner, ihre Grundstücke lägen in einem ebenen Gebiet, die Strasse sei gerade. Würden ihre Häuser abgebrochen, könnte das Land für Fr. 1'500.00/m2 verkauft werden. Sie hätten schon beim Bau des Gehwegs für die Y-Strasse Land zum "Gartenpreis" abgeben müssen. Aufgrund der Parkplatznutzung habe der Platz vor dem Haus einen höheren Wert als Vorgartenland (Protokoll S. 7 f.).