6.2. 6.2.1. Die Gesuchgegner fordern eine Landentschädigung von Fr. 1'000.00/m2 (relativer Landwert). Die betroffenen Grundstücke lägen in der Zone W3, seien relativ zentrumsnah und gut erschlossen durch den öffentlichen Verkehr. In Q. gebe es praktisch kein Bauland mehr für Wohnungen. Der vom Kanton angebotene Preis liege weit unter dem Marktwert, auch wenn man in Betracht ziehe, dass es sich um Vorgartenland handle (Entschädigungsbegehren S. 3).