1.6. Auf die Entschädigungsbegehren ist einzutreten. -7- 2. Strittig sind die Inanspruchnahme von Land für einen Installationsplatz, die Entschädigungshöhe für die Landabtretung, die Leistungen im Zusammenhang mit der Parkierfläche (Parzelle ccc) und der Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten. 3. 3.1. Die Gesuchgegner beantragen, es sei eine neutrale Verkehrswertexpertise in Auftrag zu geben. Da unklar sei, was diese ergeben werde, werde eine allfällige Erhöhung des Begehrens im Sinne von Art. 85 ZPO vorbehalten (Entschädigungsbegehren S. 3).