F.1. Das Gericht führte am 29. September 2021 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Die Sach- und die Rechtslage wurden eingehend besprochen (Protokoll passim). Das Gericht machte den Parteien nach einer Zwischenberatung einen Einigungsvorschlag (Protokoll S. 10 ff.). Der Vorschlag wurde nach der Verhandlung schriftlich festgehalten und den Parteien mit Frist zur Stellungnahme zugestellt (Schreiben SKE vom 6. Oktober 2021).