D.2. Mit gemeinsamer Eingabe vom 23. September 2020 liessen A. (künftig: Gesuchgegner 1) und B. (künftig: Gesuchgegner 2) fristgerecht folgende Begehren stellen: -3- "1. Der Enteigner sei zu verpflichten, den Enteigneten pro Quadratmeter Enteignungsfläche mindestens CHF 1'000.00 zu bezahlen, Nachforderungsrecht gem. Art. 85 ZPO aufgrund einer vom Spezialverwaltungsgericht anzuordnenden Verkehrswertexpertise ausdrücklich vorbehalten. 2. Bei der Liegenschaft A. sei die Treppe auf Kosten des Kantons so abzuändern, dass weiterhin zwei Längsparkplätze beibehalten werden können.