B. Der Rechtserwerb konnte mit den vom Projekt betroffenen Grundeigentümern mit drei Ausnahmen vertraglich geregelt werden. Mit Eingabe vom 18. August 2020 ersuchte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), um Genehmigung der zustande gekommenen Verträge sowie um Einleitung des Enteignungsverfahrens für die offenen Rechtserwerbe (4-AV.2020.25).