1. Es wird festgestellt, dass die B. mit der entschädigungslosen Löschung des Gemeinschaftsbrunnenrechts (SDR R. / C) auf der Abtretungsfläche von ca. 10 m2 ab der Parzelle E einverstanden ist. 2. Das Verfahren 4-EV.2020.28 wird als durch konkludente Einigung erledigt von der Geschäftskontrolle des Gerichts abgeschrieben. 3. Die Kosten des Verfahrens von pauschal Fr. 250.00 sind vom Kanton Aargau zu bezahlen. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Gesuchsteller (2) - Gesuchgegnerin Mitteilung - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde