Die eingeschriebene Sendung wurde nicht abgeholt (Eingang beim Gericht am 26. August 2020). 3.2. Die B. liess sich innert der Auflagefrist nicht vernehmen (Bestätigungsschreiben der Gemeindekanzlei R. vom 5. Oktober 2020). Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sie mit der entschädigungslosen Löschung des Gemeinschaftsbrunnenrechts auf der Abtretungsfläche von ca. 10 m2 ab der Parzelle E einverstanden ist.