5. Die Zahlung gemäss Dispositiv-Ziffer 2 wird 20 Tage nach Rechtskraft dieses Entscheids zur Zahlung fällig und ist von diesem Zeitpunkt an mit 1.25 % zu verzinsen. 6. Die Einwohnergemeinde Q. wird ermächtigt und angewiesen, die Rechtsänderungen zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle und unter Nachweis der erfolgten Zahlung gemäss der Dispositiv-Ziffer 2 dem Grundbuchamt V. zur Eintragung anzumelden. 7. Alle mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Vermarkungs-, Vermes- sungs- und Grundbuchkosten sind von der Einwohnergemeinde Q. zu tragen.