Das sich auf der Parzelle befindliche Gebäude Nr. 18 ist substanzgeschützt gemäss § 21 BNO R.. Die Parzelle ist weder mit einem Umgebungsschutz belegt noch wäre bei der Überbauung eine konkrete Grünflächenziffer einzuhalten. 5.7. Parzelle F ist mit einem Mehrfamilienhaus und einer Garage überbaut. Zudem befindet sich ein Unterstand auf dem Grundstück. Auf Parzelle G befinden sich eine Lagerhalle, ein Getreidesilo, ein weiteres Gebäude sowie Garagen und ein Schopf. Von Parzelle F werden ca. 70 m2 abgetreten. Von Parzelle G wird ein Streifen von ca. 13 m2 abgetreten (Erw. 2.1.). Die abzutretenden Flächen liegen an der AM.