Weiter werde eine Fläche von 84 m2 und nicht 71 m2 bzw. 70 m2 plus 13 m2 beansprucht. Die beanspruchte Fläche von 84 m2 entspreche bei einer Ausnutzung von 0.70 einer realisierbaren Bruttogeschossfläche von 58.8 m2 und dem Wegfall einer sonst realisierbaren Zweieinhalbzimmerwohnung oder mindestens der Differenz zwischen drei sonst realisierbaren Viereinhalbzimmerwohnungen statt drei Dreieinhalbzimmerwohnungen. Der daraus resultierende Wertverlust entspreche dem Wert von unüberbautem Bauland in der Wohnzone MF.