Hinzu kommt als Vergleichspreis, wie ausgeführt (Erw. 4.2.2.3.), die überbaute Parzelle N mit einem Preis von Fr. 850.00/m2. Da es sich bei der bestehenden Baute um ein Abbruchobjekt handelt, sind die Kosten dafür wieder zu berücksichtigen. Nach Auffassung des Gerichts werden bei einem Volumen von 1'430.00 m3 nicht mehr als Fr. 60'000.00 an Abbruch- (Rückbau, Abfuhr und Deponiegebühren) und Stilllegungskosten (Wasser, Strom) entstehen. Für Parzelle N ist daher abbruchkostenbereinigt ein Preis von Fr. 887.00/m2 einzusetzen.