Angebot ging aber hervor, dass das bestehende Gebäude am Ende seiner Nutzungsdauer angekommen ist und saniert bzw. abgebrochen werden muss. Entsprechend sind für die Würdigung des absoluten Landwerts bei Parzelle AC die vom Gesuchgegner geltend gemachten und von den Fachrichtern für angemessen gehaltenen Abbruchkosten von Fr. 75'000.00 miteinzuberechnen. Abbruchkostenbereinigt ist in die Vergleichsrechnung demnach ein Preis von Fr. 1'115.00/m2 einzusetzen.