Die in der WZ 2 im Ortsteil Q. gelegene, unüberbaute Parzelle 1113 wurde im Februar 2019 in Ausübung eines Kaufrechts erworben. Dabei wurde ein Preis von Fr. 500.00/m2 bezahlt. Für die in der Gewerbezone G gelegene, ebenfalls unüberbaute Parzelle 1220 wurde ein Preis von Fr. 670.00/m2 bezahlt. Die in der Wohnzone MF im Ortsteil Q. gelegene Parzelle AC erzielte einen aussergewöhnlich hohen Preis von Fr. 1'192.00/m2. Die Konsultation des Kaufvertrags hat ergeben, dass es sich bei dem bestehenden Gebäude um ein Abbruchobjekt handelt. Die Abbruchkosten wurden darin indessen nicht berücksichtigt, werden also vom Erwerber zu tragen sein und sich insofern kaufpreiserhöhend auswirken.