4.2.2.2.4. Das Gericht hat den Tauschvertrag mit Parzellierung und Vereinigung sowie Dienstbarkeitsbegründung betreffend die Parzellen aaa und N sowie den Kaufvertrag betreffend Parzelle N konsultiert. Die in der Wohnzone MF und zusätzlich grösstenteils in der Mischzone WG mit höherer Immissionstoleranz gelegene Parzelle N wurde im Jahr 2020 zu einem Kaufpreis von Fr. 850.00/m2 gehandelt. Aus dem Tauschvertrag mit Parzellierung und Vereinigung sowie Dienstbarkeitsbegründung zwischen der Verkäuferin der Parzelle N und der Eigentümerin von Parzelle aaa geht hervor, dass der Gebäudeteil BC des sich auf beiden Parzellen befindenden Gebäudes auf Parzelle aaa erhalten werden soll.