Die Parzellen AG und AH hätten nicht die gleiche Eigentümerschaft wie die Parzellen J und H. Daher sei bei diesen ebenfalls nicht von einem Arrondierungskauf auszugehen. Die Parzellen AJ, AI und O seien ursprünglich als Parzelle AJ veräussert worden und erst im Nachgang der Handänderung dreigeteilt worden. Bereits im Rahmen dieser Handänderung sei der Parzelle ein Wert von Fr. 810.00/m2 zugemessen worden. Es handle sich weder um einen Arrondierungskauf noch um einen Erwerb zur Ergänzung der bestehenden Überbauung.