vorübergehend beansprucht werden sollen (E.1). Parzelle G liegt teilweise in der Dorfzone (D) und in der Landwirtschaftszone. Die abzutretende Fläche von 13 m2 liegt jedoch ausschliesslich in der Dorfzone. Dort beträgt die Ausnutzungsziffer 0.70 (§ 7 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung Dorfteil R. [BNO R.], beschlossen von der Gemeindeversammlung der Gemeinde R. am 9. Juni 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 29. November 2017). 4.2. 4.2.1. Der Verkehrswert der Grundstücke ist anhand von Vergleichshandänderungen festzulegen (Erw. 3.5.). Dem Gericht wurden von der Gemeinde die folgenden Handänderungen im Zeitraum zwischen Januar 2019 und Dezember 2020 gemeldet: