Die Parzellen F und G wiesen in der Gemeinde Q. die besten Überbauungsmöglichkeiten auf. Die zulässige Ausnutzung sei mit 0.70 höher als in allen anderen Wohnzonen, ausgenommen Zone DK. Die Grenzabstände seien geringer als in den übrigen Wohnzonen. Die zulässige Gesamthöhe von 13 Metern werde einzig in der Wohnzone MF noch um einen Meter übertroffen. Massgeblich sei daher ein Vergleich insbesondere mit den in der Wohnzone MF und allenfalls in der Dorfkernzone erzielten Preisen. Die von der Gemeinde angeführten Vergleichspreise von Fr. 450.00/m2 bis -8-