O.3. Die Stellungnahme der Gesuchstellerin wurde dem Rechtsvertreter des Gesuchgegners am 21. Juli 2021 zur Kenntnis gebracht. Dieser nahm dazu unaufgefordert mit Schreiben vom 27. Juli 2021 Stellung. O.4. Das Gericht hat die Streitsache am 18. August 2021 nochmals abschliessend beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Auf weitere Beweisergänzungen wurde verzichtet. Das Gericht zieht in Erwägung: