N.3. Die Gesuchstellerin reichte aufforderungsgemäss am 21. April 2021 die Beweisergänzungen zur Grünflächenziffer und zur Umgebungswirkung des Denkmalschutzes ein. Diese wurden daraufhin der Gegenpartei zur Kenntnis gebracht. N.4. Mit Eingabe vom 22. Mai 2021 nahm der Rechtsvertreter des Gesuchgegners zu den Beweisergebnissen Stellung und stellte weitere Beweisbegehren. Die Eingabe wurde der Gesuchstellerin mit Schreiben vom 27. Mai 2021 zur Kenntnis gebracht und sie wurde darüber informiert, dass die Eingabe dem Gericht am 9. Juni 2021 vorgelegt werde. Weiter wurde sie darüber informiert, dass auch ein Entscheid in der Sache - sofern möglich - vorbehalten bleibe.