N.2. Mit Eingabe vom 15. April 2021 ersuchte der Rechtsvertreter des Gesuchgegners um Bekanntgabe der Ergebnisse der Abklärungen in Bezug auf Parzelle H sowie um Ansetzung einer Frist von mindestens 30 Tagen zur Stellung weiterer Beweisanträge und eine abschliessende Stellungnahme zum Beweisergebnis. Das SKE teilte ihm mit Schreiben vom 21. April 2021 das Beweisergebnis betreffend Parzelle H und J mit und setzte ihm eine Frist bis 25. Mai 2021 für eine abschliessende Stellungnahme zu den Beweisergebnissen.