L.1. Die Gesuchstellerin reichte aufforderungsgemäss mit Eingabe vom 13. November 2020 die mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 verlangten Handänderungsanzeigen ein. L.2. Mit Schreiben vom 24. November 2020 teilte das SKE dem Gesuchgegner mit, dass die Gesuchstellerin der angeordneten Beweisauflage nachgekommen ist. M. Mit Eingabe vom 8. März 2021 ersuchte der zwischenzeitlich vom Gesuchgegner beigezogene Rechtsvertreter um Zustellung der vollständigen vom Gemeinderat Q. eingereichten Liste der Handänderungen zwischen Januar 2019 und Dezember 2020.