J. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 teilte das SKE der Gesuchstellerin mit, dass in den vier streitigen Parallelverfahren ausschliesslich Entschädigungsbegehren gestellt wurden. Daher werde auf einen vorgängigen Einigungsversuch verzichtet. Weiter wurde die Gesuchstellerin zur Einreichung von Handänderungen in der Zeitspanne zwischen Januar 2019 und Dezember 2020 bis Ende November 2020 aufgefordert. Dieses Schreiben wurde den restlichen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zugestellt, um sie über den Verfahrensstand zu informieren. K. Am 2. November 2020 teilte die Gesuchstellerin dem SKE mit, dass sie auf eine weitere Stellungnahme verzichte.