D.2. Die kommunale Baubewilligung, der Landerwerbsplan sowie die Enteignungstabelle lagen vom 11. Mai 2020 bis 9. Juni 2020 öffentlich auf. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit Schreiben vom 7. Mai 2020 auf die Auflage aufmerksam gemacht. Diese wurde zudem im General-Anzei- ger publiziert und in der Gemeinde ausgehängt. E.1. A. ist als Alleineigentümer der Parzelle F im Halte von 1'504 m2, von der nach Landerwerbsplan ca. 70 m2 abgetreten werden sollen, sowie der Parzelle G im Halte von 10'449 m2, von der ca. 13 m2 abgetreten werden sollen, von der Enteignung betroffen. Zudem sollen von Parzelle F ca. 22 m2 und von Parzelle G ca. 30 m2 vorübergehend beansprucht werden.