C. Mit Eingabe vom 8. April 2020 beantragte die Gesuchstellerin in Erweiterung des ursprünglichen Begehrens die Einleitung eines ordentlichen Enteignungsverfahrens gegenüber allen betroffenen Grundeigentümern zur Gewährleistung der Gleichbehandlung bei der Festlegung der Entschädigung.