B.2. In Absprache mit dem Präsidenten des SKE (Telefon vom 7. Januar 2020) wurde das Verfahren bis Ende März 2020 formlos sistiert, da noch Vertragsabschlüsse ausstehend waren. B.3. Mit Schreiben vom 26. März 2020 teilte der Präsident des SKE der Gesuchstellerin mit, dass aufgrund des Friststillstands im Zusammenhang mit der Coronapandemie vom 21. März 2020 bis 19. April 2020 die Frist bis 30. April 2020 verlängert werde. B.4. Die Gesuchstellerin hatte dem Gericht mitgeteilt, dass die Aufbereitung der notwendigen Unterlagen bis Ende Mai 2020 dauern werde (E-Mail vom 25. März 2020). Mit Schreiben vom 27. März 2020 wurde die Frist vom SKE bis 2. Juni 2020 erstreckt