Der Durchschnittswert stellt ein Mittel der jeweiligen individuellen Nutzungschancen dar. Es rechtfertigt sich daher nicht, diesen in einem individuellen Einzelvergleich (z.B. unter Berufung auf die Einzigartigkeit des Verkaufsflächenangebots des AF) nochmals anzupassen. Damit würde der betreffende Aspekt systematisch übergewichtet. Das SKE hat auch davon abgesehen, für die Parzelle I selbst eine Ertragswertanalyse durchzuführen. Damit wäre die hier letztlich unverändert zugrundeliegende statistische Methode grundsätzlich in Frage gestellt.