Dieser im Vergleich zu dem vom Gericht ursprünglich ermittelten Wert erhöhte Ansatz berücksichtigt die Ertragschancen jedes vorgegebenen Vergleichsobjekts nach bestem Wissen und Gewissen. Er bleibt indessen eine Schätzung, die aber die Preisverhältnisse für diesen Bereich der Stadt Q. zum massgeblichen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungschancen angemessen wiedergibt. Es liegt auf der Hand, dass sich alle Vergleichsobjekte unter sich und auch vom Referenzobjekt (Parzelle I) unterscheiden. Der Durchschnittswert stellt ein Mittel der jeweiligen individuellen Nutzungschancen dar.