5.6.2. Vergleichsobjekt 12 ist mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Das gilt namentlich für die Ertragswertbeurteilung auf dem hohen, auf den Werkhof entfallenden Flächenanteil. Insgesamt rechtfertigt jedoch der Wechsel von Gewerbenutzung zu Büronutzung nach den Analysen der Fachrichter aus Ertragssicht eine Wertsteigerung von Fr. 100.00/m2. Listenposition 12 ist demnach statt mit dem erzielten Kaufpreis von Fr. 550.00/m2 mit einem Preis von Fr. 650.00/m2 in die Vergleichsrechnung miteinzubeziehen. 5.7. Die aus den vorstehenden Erwägungen (5.3. – 5.6.) resultierende Vergleichsrechnung ergibt aufgerundet einen durchschnittlichen absoluten Landwert Fr. 670.00/m2: