5.6. 5.6.1. Das in der Industriezone der Gemeinde U. gelegene M erzielte im Jahr 2012 einen Kaufpreis von Fr. 550.00/m2. In der Industriezone der Gemeinde U. gilt die Empfindlichkeitsstufe IV. Es waren eine Gebäudehöhe von 25 m, eine Firsthöhe von 30 m sowie ein Grenzabstand von 5 m vorgesehen (§ 4 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde U. [BNO Buchs] vom 16. Dezember 1997). Die Industriezone war für grossgewerbliche und industrielle Nutzungen sowie für Dienstleistungen bestimmt. Läden waren dort nur als Fabrikläden für auf dem Areal hergestellte Produkte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 500.00 m2 zulässig (§ 9 Abs. 1 BNO U.).