5.4.4. Für das in Baufeld 9 liegende Vergleichsobjekt 10 besteht ebenfalls kein obligatorischer Wohnanteil. Die Fachrichter gehen an der gegebenen Lage von einem Gewerbeanteil von 60 % und einem Büroanteil von 40 % aus. Dafür lägen die Ertragswertchancen nach Meinung der Fachrichter sogar etwas unterhalb des bezahlten Preises. Vergleichsobjekt 10 ist daher ebenfalls zum ursprünglich bezahlten Preis von Fr. 500.00/m2 in den Preisvergleich miteinzubeziehen.