5.4.3. Wie festgestellt (Erw. 5.4.1.), besteht bei Vergleichsobjekt 8 kein obligatorischer Wohnanteil. Nach der von den Fachrichtern vorgenommenen Ertragswertanalyse hätte sich ein leicht höherer Wert ergeben. Eine entsprechende Erhöhung ist jedoch vorliegend aufgrund der erwähnten (Erw. 5.2.), generellen Schätzungstoleranz von 20 % nicht zu rechtfertigen. Vergleichsobjekt 8 ist daher weiter zum ursprünglich bezahlten Preis von Fr. 700.00/m2 in den Preisvergleich einzubeziehen.