Der Gestaltungsplan G lag vom 13. September 2011 bis 12. Oktober 2011 öffentlich auf und wurde am 16. Januar 2012 vom Stadtrat beschlossen. Das im Jahr 2009 verkaufte Vergleichsgrundstück (Listenposition 10) liegt hauptsächlich in Baufeld 9. Dort kann gemäss § 6 Abs. 6 der Sondernutzungsvorschriften zum Gestaltungsplan G (SNV G) vom 16. Januar 2012 auf den Wohnanteil gemäss § 30bis Abs. 4 lit. a BNO Q. verzichtet werden. In den Baufeldern 8 bis 10 ist der städtebaulichen Erscheinung gegenüber der Bahnlinie besondere Beachtung zu schenken (§ 6 Abs. 7 SNV G).