5.3.3. Die bezahlten Preise spiegeln aber nach Einschätzung der Fachrichter das Nutzungspotenzial dieses Areals angemessen wider. Auch wenn der Gestaltungsplan T erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft trat, prägte er im massgeblichen Zeitpunkt die Nutzungsvorstellungen und hatte damit gewisse Vorwirkungen (Erw. 5.2.). Die damals aktuellen Nutzungschancen sind aufgrund ihrer Spezialität (insbesondere in Bezug auf die Stadionnutzung) allerdings weder gestehungskosten- noch ertragswertmässig mit den - 13 -