In Baufeld 7 waren auch Ticketschalter und Kioske für das N zulässig (§ 12 Abs. 2 SNV T). Das N durfte eine Länge von maximal 163 m, eine Breite von maximal 115 m sowie eine Höhe von maximal 27 m aufweisen (§ 12 Abs. 3 SNV T). Das vierte Vergleichsgrundstück an der H, für welches im Jahr 2009 ein Kaufpreis von Fr. 614.00/m2 erzielt wurde, liegt in Baufeld 7. Dort ist eine Baumassenziffer von maximal 8 zulässig (§ 14 SNV T).